Entfernen von Bewuchs auf Straßen, Geh- und Wirtschaftswegen
Die Ortsgemeinde appelliert aus gegebenem Anlass an alle Grundstückseigentümer innerhalb der Ortslage, den von ihrem Grundstück auf Straßen, Geh- oder Wirtschaftswege ragenden Bewuchs zu beseitigen.
Hintergrund: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet und aufgefordert, den Baum- und Strauchwuchs entlang der Grundstücksgrenze soweit zurückzuschneiden, dass das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsfläche das ganze Jahr über freigehalten wird. Durch Überhänge dürfen keine Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs entstehen.